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Allgemeine Geschäftsbedingungen

www.saar-karaoke.de

Illingen - Saar

Mietbedingungen

Für die Vermietung der Firma Saar-Karaoke, Saarbrücker Str. 89, 66557 Illingen, nachfolgend als Vermieter bezeichnet, gelten nachstehende Bedingungen, sofern keine anderslautenden schriftlichen Vereinbarungen zwischen Mieter und Vermieter getroffen werden.

§ 1 Die Mietgegenstände werden in einem sauberen und einwandfreien Zustand vermietet und sind ebenso wieder zurück zu liefern. Andernfalls werden dem Mieter die dem Vermieter entstandenen Reinigungs- bzw. Reparaturkosten in Rechnung gestellt. Der Mieter hat bei Übergabe der Sachen diese auf Vollständigkeit, Beschädigungen und Funktion zu kontrollieren. Etwaige Beanstandungen hinsichtlich des gelieferten Materials können nur anerkannt werden, wenn sie unverzüglich, spätestens innerhalb 2 Stunden bei dem Vermieter eingehen.

§ 2 Nach Verlassen des Lagers/Depots und während der gesamten Mietzeit haftet der Mieter für jeden Schaden, der an den Sachen entstanden ist; ganz gleich, ob dieser durch eigenes oder fremdes Verschulden oder durch höhere Gewalt verursacht wurde.

§ 3 Nach der Rückgabe an den Sachen festgestellte Schäden oder starke Verschmutzungen gehen zu Lasten des Mieters. Dem Mieter werden in einem solchen Falle die dem Vermieter anfallenden Reparatur- und Reinigungskosten im vollen Umfang in Rechnung gestellt. Es obliegt dem Mieter, bei Rückgabe der Sachen auf eventuelle Beschädigungen aufmerksam zu machen. Reparaturen durch den Mieter dürfen nur mit vorheriger Zustimmung des Vermieters ausgeführt werden.

§ 4 Bei Verlust oder totaler Unbrauchbarkeit der gemieteten Sachen wird dem Mieter der Betrag berechnet, der erforderlich ist, gleichwertige Sachen zu beschaffen. Die Mietgebühr wird berechnet bis einschließlich Mietende. Mietende ist der Tag des Einganges des Gegenwertes der Sache. Bereits berechnete oder fällige Mietgebühr kann nicht angerechnet werden. Werden Sachen, deren Verlust bereits berechnet und bezahlt worden ist, wieder aufgefunden und befinden sich diese Sachen in einwandfreiem Zustand, wird der Wert gutgeschrieben. Die Miete wird nachberechnet ab Mietende bis zum Tag des Lagereingangs der Sachen

§ 5 Kosten für Transport oder eventuelle Versicherungen sind vom Mieter zu tragen. Die Mietgegenstände werden nicht versandt. Die Sachen sind grundsätzlich an das gleiche Lager /Depot zurückzuliefern, von dem die Auslieferung erfolgte. Andernfalls hat der Mieter die Rücktransportkosten zum Auslieferungslager zu übernehmen.

§ 6 Der Vermieter übernimmt für Schäden oder Folgeschäden, die bei der Verwendung von den Mietsachen entstehen, keine Haftung

§ 7 Die Miete wird berechnet vom Auslieferungstag an bis einschließlich zum Tage des Wiedereingangs im Lager des Vermieters. Dabei werden Abhol- und Rücklieferungstag zum Teil mit angerechnet. Ein Tag wird definiert vom Zeitpunkt der Vermietung bis zum gleichen Zeitpunkt am Folgetag.

§ 8 Der Mietpreis ist bei Abholung der Sachen zu bezahlen. Die Mieten für Überziehung und eventuellen Ersatzansprüchen für den Verlust geratene, beschädigte Sachen sind sofort nach Rückgabe und ohne Abzug fällig. Sonderabsprachen verlieren ihre Gültigkeit, wenn nicht bei Fälligkeit gezahlt wird. Eventuelle Gegenforderungen berechtigen nicht zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung. Bei Zahlungsrückstand kann der Vermieter die Sachen sofort zurückverlangen. Der Vermieter darf in einem solchen Falle sich selbst wieder in den Besitz der Sachen bringen.

§ 9 Die Rechte aus dem Mietvertrag sind ohne Zustimmung des Vermieters nicht auf Dritte übertragbar. Der Mieter hat die Sachen freizuhalten von allen Belastungen, Inanspruchnahme und Pfandrechten Dritter. Er hat den Vermieter unter Überlassung aller notwendigen Unterlagen unverzüglich per Einschreiben zu benachrichtigen, wenn während der Laufzeit des Mietvertrages die Sachen dennoch gepfändet oder in irgendeiner Weise von Dritten in Anspruch genommen worden sind. Der Mieter trägt die Kosten für alle Maßnahmen, die zur Aufhebung derartiger Eingriffe erforderlich sind.

§ 10 Der Mieter erkennt die Mietkonditionen auch dann voll an, wenn er es versäumt oder unterlässt, die von ihm laut Bestellung – telefonisch oder schriftlich – erhaltenen bzw. verwendeten Sachen aus irgendwelchem Umstand auf dem Lieferschein unterschriftlich zu quittieren, und zwar innerhalb von 3 Tagen nach Anlieferung.

§ 11 Der Vermieter kann bei Aushändigung der Sachen eine Kaution verlangen. Diese wird dem Mieter wieder bei Rückgabe der Mietgegenstände ausgezahlt, sofern keine andere Ansprüche aus diesen AGB bestehen. Die Höhe der Kaution wird vom Vermieter festgelegt.

§ 12 Ausschließlicher Gerichtstand für alle Streitigkeiten zwischen Vermieter und Mieter ist der Sitz des Vermieters.

§ 13 Die Daten des Mieters werden, soweit dieses zur Durchführung des Vertrages notwendig und nach den Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes zulässig ist, bei dem Vermieter EDV-gerecht gespeichert und verarbeitet.

§ 14 Werden Bild- und/oder Tonträger vermietet, sind zur öffentlichen Vorführung Gebühren an die GEMA zu entrichten. Die Abgabe der Gebühren obliegt dem Mieter der Sachen.